Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Bauchgefühl Hebammen
Eppendorfer Weg 95a, 20259 Hamburg
Christiane Abeltshauser
E-Mail: christiane.abeltshauser@bauchgefuehl-hamburg.de
Bank: Deutsche Kreditbank AG BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE04 1203 0000 1013 2657 47
Vielen Dank für die Kursanmeldung!
Bitte überweise die Kurs- bzw. Partnergebühr direkt im Anschluss! Ein Anspruch auf den Kursplatz besteht erst dann.
Geburtsvorbereitung: Die Kursgebühr für die Schwangere rechne ich nach Kursende direkt mit der Krankenkasse ab bzw. privat Versicherte erhalten nach Kursende eine Rechnung. Die Kursgebühr für den Partner wird häufig teilweise oder ganz von der Krankenkasse erstattet. Bitte fragt dazu bei der Krankenkasse nach. Nach dem Kurs stelle ich euch gern eine Quittung/Teilnahmebescheinigung über den Betrag aus.
Rückbildung: Es handelt sich um einen Präventionskurs nach §20 SGB V, der von der Krankenkasse zu 80-100% bezuschusst wird. Die Kursgebühr wird nach erfolgter Anmeldung sofort fällig. Nach erfolgreicher Teilnahme (meist 80 % Anwesenheit) kannst du die Teilnahmebescheinigung bei deiner Krankenkasse einreichen.
Eine schriftliche Abmeldung ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach wird der Kurs in Rechnung gestellt, wenn der Kursplatz nicht durch andere TeilnehmerInnen besetzt werden kann. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn wird die Partnergebühr bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 5€ erstattet. Danach ist eine Erstattung nur möglich, wenn der Kursplatz durch andere TeilnehmerInnen besetzt werden kann.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.